Stadt Georgsmarienhütte

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Eheschließung

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StandesamtStandort anzeigen
Fachbereich II - Ordnungswesen, Kultur und StadtmarketingOeseder Straße 85
49124 Georgsmarienhütte
Telefon: 05401 850-160
Telefax: 05401 850-441
Homepage: htt­ps://ww­w.­ge­orgs­ma­ri­en­huet­te.de

Montags und Dienstags 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr

Mittwochs - ganztägig geschlossen

Donnerstags 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr

Freitags 08.30 bis 12.00 Uhr

Für kurzfristige Änderungen der Öffnungszeiten beachten Sie bitte die Hinweise auf der Startseite.


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


Allgemeine Informationen

Bei der Anmeldung zur Eheschließung bringen Sie bitte mit:

  • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis

Wenn Sie in Deutschland geboren sind, ist keine Geburtsurkunde/Geburtenregisterauszug erforderlich, da beim Geburtsstandesamt die Daten elektronisch abgerufen werden können. 

Wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:

  • aktuelle Geburtsurkunde (internationale oder mit einer vollständigen Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer)

Wenn Sie bereits in Deutschland verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten, ist kein Eheregisterauszug/Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Partners erforderlich, da beim Eheschließungsstandesamt die Daten elektronisch abgerufen werden können.

Erfolgte Ihre Eheschließung/Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

  • alle Heiratsurkunden
  • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
  • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer.

Bei ausländischer Staatsangehörigkeit ist erforderlich:

  • Ehefähigkeitszeugnis

Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Oberlandesgericht erteilt. Das Standesamt nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. Auskunft vorab gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.

Weitere Unterlagen:

Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben benötigen Sie zusätzlich:

  • Geburtsurkunden der Kinder.
An wen muss ich mich wenden?

Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung fällt ein Grundbetrag in Höhe von 75 Euro an.

Dieser Betrag kann sich weiter erhöhen.

  • Je ausländisches Recht, dass nach Artikel 13 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu beachten ist, zuzüglich 50 Euro
  • Bei Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen durch das Standesamt, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf, zuzüglich 50 Euro
  • bei Aufnahme eines Antrags auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung, zuzüglich 50 Euro
  • bei Vorprüfung einer Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen zur Vorlage eines Antrags auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf, zuzüglich 50 Euro.

Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr für die Anmeldung zuständiges Standesamt.

Im Zusammenhang mit der Eheschließung können ggf. weitere Kosten anfallen, z.B. wenn die Eheschließung außerhalb der Diensträume des Standesamtes, an einem sog. externen Trauort, und/oder außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes stattfindet.

Auskunft gibt Ihnen gerne das Standesamt, welches die Eheschließung vornimmt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt die Anmeldung der Eheschließung ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, die Anmeldung der Eheschließung entgegenzunehmen.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja. Sofern die Anmeldung nicht mündlich erfolgt.

Persönliches Erscheinen nötig: Grundsätzlich, ja.

Was sollte ich noch wissen?

Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle. 
Siehe oben unter "An wen muss ich mich wenden".
Nachdem Sie den Termin für die Eheschließung bei Ihrem Wunschstandesamt vereinbart haben. Können Sie frühestens 6 Monate vor diesem Termin bei Ihrem Wohnortstandesamt die Anmeldung zur Eheschließung durchführen. 

In dem  Standesamt können Sie sich (sofern Sie dies wünschen) ein Stammbuch der Familie aussuchen, in dem Sie Ihre Heiratsurkunde und ggf. später die Geburtsurkunden Ihrer Kinder aufbewahren können.

In Georgsmarienhütte können Sie sich z.Zt. in dem Trauzimmer des Standesamtes trauen lassen. Auch sind Trauungen in der "Villa Stahmer" und der "Klosterpforte" gegen Aufpreis zu bestimmten Zeiten möglich.

Sollten Sie den Wunsch haben, in Anwesenheit von einem oder zwei Trauzeugen zu heiraten, so bringen Sie die Kontaktdaten zum Vorgespräch der Eheschließung mit. Die Trauzeugen müssen volljährig und geschäftsfähig sein.

Denken Sie bitte daran, dass sowohl Sie als Brautpaar, als auch Ihre Trauzeugen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen müssen. Sollten Sie oder einer Ihrer Trauzeugen der deutschen Sprache nicht mächtig sein, so ist ein/e allgemein vereidigte/r Dolmetscher/in hinzuzuziehen, der/die sich mit einem gültigen Ausweis legitimieren muss.

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