Planung, Steuerung und Kontrolle langfristiger, globaler und weitreichender Sachverhalte (strategisches Controlling) und die Planung, Steuerung und Kontrolle kurzfristiger und tätigkeitsbezogener Vorgänge (operatives Controlling). Das Controlling dient der Unterstützung der Verwaltungsleitung bei der Steuerung und Koordination von Prozessen.
Das Ziel des Berichtswesens besteht darin,
- der Verwaltungsführung und dem Rat bzw. den Ausschüssen regelmäßig Informationen über den Vollzug und die voraussichtliche Entwicklung der Budgets zu liefern,
- daraus ableitend einen aktualisierten Gesamtüberblick über den Stand und die Entwicklung der städtischen Haushaltswirtschaft zu erhalten, und
- ein rechtzeitiges Gegensteuern bei Abweichungen und unvorhergesehenen Entwicklungen zu ermöglichen
Mit Wirkung vom 01.01.2006 sind die neue Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) sowie die Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) in Kraft getreten. Der dadurch vorzunehmende Wechsel auf das neue Haushaltsrecht ist bei der Stadt Georgsmarienhütte zum Haushaltsjahr 2010 erfolgt, so dass der Haushaltsplan 2010 erstmalig nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) erstellt wurde. Dieser doppische Haushaltsplan 2010 ist in 17 Teilhaushalte mit insgesamt 74 Produkten gegliedert.
Für die Bewirtschaftung der 17 Teilhaushalte gilt eine interne Budgetierungsrichtlinie, in der festgelegt ist, dass zur Unterstützung der Budgetsteuerung weiterhin ein unterjähriges Berichtswesen erfolgt, so wie es bei der Stadt Georgsmarienhütte auch schon seit 1999 auf der Basis des Produkthaushaltes gängige Praxis ist. Als Stichtage für die unterjährigen Berichte sind der 31. Mai und der 30. September vorgesehen; zum Ende des Jahres ist ein Jahreabschlussbericht zu erstellen.

