Gesamtabwicklung aller Wahlen
- Europawahl
- Bundestagswahl
- Landtagswahl
- Kommunalwahlen
- Bürgermeisterwahl
- Landratswahl
Ansprechpartner/in| Frau J. Marquard | |
| Amt / Bereich Fachbereich I - Zentrale Verwaltung/Finanzwesen › Hauptabteilung (Leitung) Stadt Georgsmarienhütte, Zimmer 120 // 1. OG Oeseder Straße 85 49124 Georgsmarienhütte Telefon: 05401 850-120 Telefax: 05401 850-6120 E-Mail: janne.marquard@georgsmarienhuette.de | |
| Frau Daniela Spittler | |
| Amt / Bereich Fachbereich I - Zentrale Verwaltung/Finanzwesen › Hauptabteilung Stadt Georgsmarienhütte, Zimmer 122 // 1. OG Oeseder Straße 85 49124 Georgsmarienhütte Telefon: 05401 850-122 Telefax: 05401 850-6122 E-Mail: daniela.spittler@georgsmarienhuette.de | |
Gesamtabwicklung aller Wahlen
Wenn Sie im Vorfeld einer Wahl die Briefwahl beantragen möchten, wenden Sie sich an die Verwaltung der Gemeinde/Stadt, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Zuständig für die Durchführung der Briefwahl sind bei allen Wahlen die Gemeinde- und Stadtverwaltungen.
Bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigungskarte (wenn vorhanden) und Ihren Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument mit.
Falls die Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragt oder abgeholt werden sollen, ist eine Vollmacht erforderlich.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist auch per Internet möglich. Informationen dazu finden Sie jeweils rechtzeitig vor einer Wahl auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte und auf der Homepage der Stadt Georgsmarienhütte (www.georgsmarienhuette.de).
Jeweils bis zum Freitag vor einer Wahl ist es möglich, Briefwahlunterlagen zu bekommen. In dringenden Fällen - wie plötzlicher Erkrankung - können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr ausgestellt werden.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckten Wahlleitung eingegangen sein. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Grundsätzlich ist es bei jeder der genannten Wahlen möglich, per Briefwahl die Stimme abzugeben.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss bei der zuständigen Wahlbehörde rechtzeitig die Briefwahlunterlagen beantragen. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan. Fernmündliche Anträge sind nicht zulässig.
Ein Antragsformular für Briefwahlunterlagen finden Sie auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes.