Stadt Georgsmarienhütte

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Bescheinigung über eine Fehlgeburt beantragen

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StandesamtStandort anzeigen
Fachbereich II - Ordnungswesen, Kultur und StadtmarketingOeseder Straße 85
49124 Georgsmarienhütte
Telefon: 05401 850-160
Telefax: 05401 850-441
Homepage: htt­ps://ww­w.­ge­orgs­ma­ri­en­huet­te.de

Montags und Dienstags 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr

Mittwochs - ganztägig geschlossen

Donnerstags 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr

Freitags 08.30 bis 12.00 Uhr

Für kurzfristige Änderungen der Öffnungszeiten beachten Sie bitte die Hinweise auf der Startseite.


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


Allgemeine Informationen

Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch  eine Bescheinigung über die Fehlgeburt aus.

Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn die bei der Geburt vom Mutterleib getrennt e Leibesfrucht keine Lebenszeichen (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, natürlich e Lungenatmung) zeigte, das Gewicht unter 500 Gramm lag und die 24. Schwangerschaftswoche nicht erreicht wurde.

Verfahrensablauf
  • Die Anzeige erfolgt frist- und formfrei.
  • Für die vollständige Anzeige bedarf es einer von einer Ärztin oder einem Arzt, einer Hebamme oder einer Entbindungspflegerin oder einem Entbindungspfleger ausgestellten Bescheinigung über die Fehlgeburt.
  • Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern ist vorzulegen.
  • Eine Angabe zum vorgesehenen Familiennamen und Vornamen des Kindes wird benötigt.
  • Auf Grundlage der Angaben erteilt das Standesamt die Bescheinigung.
  • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der  Gemeinde, Amts- oder Stadtverwaltung , in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte .

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der  Gemeinde, Amts- oder Stadtverwaltung , in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte .

Voraussetzungen

Es muss eine Fehlgeburt vorliegen und diese wurde beim zuständigen Standesamt mit den erforderlichen Unterlagen angezeigt.

Die Anzeige ist Ihnen nur möglich, wenn Ihnen bei Lebendgeburt des Kindes die Personensorge zugestanden hätte, d. h. Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren oder unverheiratet als Eltern vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Sollte beides nicht zutreffen, liegt die Antragsbefugnis allein bei  der Mutter.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Der Mutterpass, aus dem die Fehlgeburt hervorgeht oder eine von einer Ärztin oder einem Arzt, einer Hebamme oder einer Entbindungspflegerin oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt.
  • Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
  • Eine Angabe zum vorgesehenen Familiennamen und Vornamen des Kindes
  • Eine Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  • Sofern keine Ehe vorliegt:  Geburtsurkunde der Mutter

Falls die Bescheinigung die Daten des Vaters enthalten soll:

  • Eine schriftliche Zustimmung des Vaters,
  • eine Geburtsurkunde des Vaters
Welche Gebühren fallen an?

In Niedersachsen richten sich die Gebühren nach der niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO) und können in anderen Bundesländern abweichen.

Die Gebühr für die Ausstellung einer Bescheinigung beträgt in Niedersachsen 20 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen.

Bearbeitungsdauer

In der Regel sofortige Ausstellung

Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über eine Fehlgeburt ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Bescheinigung auszustellen.

Anträge / Formulare

Keine

Was sollte ich noch wissen?

Keine

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