Kopien oder Abschriften von Schriftstücken werden unter Vorlage des Originals beglaubigt, wenn
- das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder
- die Kopie/Abschrift bei einer Behörde vorgelegt werden muss.
Private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen, können nicht beglaubigt werden. Gleiches gilt für Kopien von nicht deutschsprachigen Schriftstücken. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Beglaubigungen aus Personenstandsbüchern (z.B. Heirats- oder Abstammungsurkunden) sind ebenfalls nicht möglich. Hier müssen aus rechtlichen Gründen Abschriften vom Standesamt gefertigt werden.
Unterschriften werden beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer Behörde vorgelegt werden soll. Die Unterschrift muss in Gegenwart der Sachbearbeiterin bzw. des Sachbearbeiters geleistet werden. In folgenden Fällen kann die Unterschrift nicht im Bürgeramt beglaubigt werden:
- Unterschriften ohne zugehörigen Text,
- wenn eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist (§ 129 BGB), oder
- im Falle einer Vorsorgevollmacht.
Die öffentliche Beglaubigung ist nur in einem Notariat möglich. Unterschriften auf Vorsorgevollmachten können in einem Notariat oder durch die Betreuungsstelle des Landkreises Osnabrück, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, beglaubigt werden.
Sie sind hier:
Beglaubigungen
Ansprechpartner/in
| Bürgeramt | |
| Fachbereich II - Ordnungswesen, Kultur und StadtmarketingOeseder Straße 85 49124 Georgsmarienhütte Telefon: 05401 850-320 Telefax: 05401 850-307 Homepage: https://www.georgsmarienhuette.de | montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
|
| Grundsätzlich werden alle Dienstleistungen angeboten, allerdings nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung. Ausnahme: Für die Abholung von Ausweisen bzw. Reisepässen sowie für den Kauf von Busfahrkarten und Stadtgutscheinen benötigen Sie keinen Termin. Um einen Termin im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte zu vereinbaren, haben Sie folgende Möglichkeiten: Am einfachsten und bequemsten buchen Sie Ihren Termin online. Das ist jederzeit z.B. vom heimischen Computer oder von unterwegs mit einem mobilen Endgerät möglich. Dazu können Sie auf der Startseite dieser Homepage den Button "Termin" anwählen. Um den Kundinnen und Kunden zu ermöglichen, auch kurzfristige Termine für dringende Anliegen buchen zu können, werden in regelmäßigen Abständen zusätzliche Terminkontingente freigeschaltet. Auch abgesagte (stornierte) Termine stehen automatisch wieder zur Buchung bereit. Sollte das von Ihnen gewünschte Anliegen nicht in unserem Online-Angebot verfügbar sein, oder falls Ihnen die Online-Buchung nicht oder nur schwierig möglich ist oder für Sie nicht in Frage kommt, oder sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie das Bürgeramt während der allgemeinen Sprechzeiten unter der Rufnummer 05401/ 850 - 320 erreichen. Alle weiteren Hinweise, sowie eine allgemeine telefonische Beratung erhalten Sie ebenfalls unter der oben genannten Rufnummer. Aufgrund der hohen Nachfrage bittet die Stadt Georgsmarienhütte um Verständnis, dass ein zeitnaher Termin derzeit nicht immer garantiert werden kann. Vielen Dank! | |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte
Welche Unterlagen werden benötigt?
- die Original-Schriftstücke
- bei Unterschriftsbeglaubigungen: Personalausweis oder Reisepass.
Welche Gebühren fallen an?
Pro Beglaubigung in der Regel 2,50 Euro
