Beglaubigung von schwarz/weiß-Ablichtungen und Abschriften unter Vorlage des Originals sowie die Unterschriftsbeglaubigung werden vorgenommen.
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Ausgenommen von Beglaubigungen sind Personenstandsbücher (z.B. Heirats- oder Abstammungsurkunden). Hier müssen aus rechtlichen Gründen Abschriften vom Standesamt gefertigt werden.