Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
Bauaktenarchiv
Ansprechpartner/in
| Frau Karin Stegmann | |
| Amt / Bereich Fachbereich IV - Bauverwaltung, Stadtplanung, Tiefbau und Umweltschutz › Stadtplanung Stadt Georgsmarienhütte, Zimmer 241 // 2. OG Oeseder Straße 85 49124 Georgsmarienhütte Telefon: 05401 850-241 Telefax: 05401 850-6241 E-Mail: karin.stegmann@georgsmarienhuette.de | |
Externe Ansprechpartner/in
| Fachdienst 6 Planen und Bauen Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Telefon: 0541501-1150 Telefax: 0541501-61150 E-Mail: kontaktcenterfd6@Lkos.deHomepage: https://www.landkreis-osnabrueck.deÖffnungszeiten: Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis:
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Städte und Gemeinden führen in der Regel ein Bauaktenarchiv. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
