Stadt Georgsmarienhütte

Sie sind hier:

Altlastenkataster - Auskunft

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr A. MöllenkampStandort anzeigen
Ämter / Bereiche
Bürgermeisterin › Umweltbeauftragter
Fachbereich IV - Bauverwaltung, Stadtplanung, Tiefbau und Umweltschutz › Umwelt (Leitung)
Stadt Georgsmarienhütte, Zimmer 236 // 2. OG3D-Plan
Oeseder Straße 85
49124 Georgsmarienhütte
Telefon: 05401 850-236
Telefax: 05401 850-6236
E-Mail:
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Landkreis Osnabrück - FD 7 - Abt. 7.3 Abfall und Boden VCard
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­na­brueck.deÖffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 13:00 Uhr


Di. 08:00 - 13:00 Uhr


Mi. 08:00 - 13:00 Uhr


Do. 08:00 - 17:30 Uhr


Fr. 08:00 - 13:00 Uhr


Hinweis:



Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.


 



Allgemeine Informationen

Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.

Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
  • Vollmacht des Grundstückseigentümers
  • Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
  • wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
  • Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
  • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses
Welche Gebühren fallen an?
  • :25,00 EUR - 500,00 EUR

Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. In der Regel werden Auskünfte schriftlich erteilt. 

Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

« zurück

 

Wählen Sie Ihre Icons/Themen

Schließen
Sie können bis zu drei Anwendungen auswählen.
Weitere Anwendungen werden nicht angezeigt.
Bauen
Bekanntmachungen
Bildung
Dienstleistungen
Familie
Favoriten
Freizeit
Jugend
Kontakt
Kultur
Kunst
Mitarbeiter
Natur
Presse
Stadtmarketing
Unterkünfte
Vereine
Stadtplan
Webcam
Wetter
Wirtschaft
Zahlen Daten Fakten
City Guide
Auswahl speichern