Stadt Georgsmarienhütte

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Änderung des Wohnorts im Reisepass beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in
Bürgeramt
Fachbereich II - Ordnungswesen, Kultur und StadtmarketingOeseder Straße 85
49124 Georgsmarienhütte
Telefon: 05401 850-320
Telefax: 05401 850-307
Homepage: htt­ps://ww­w.­ge­orgs­ma­ri­en­huet­te.de

montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Grundsätzlich werden alle Dienstleistungen angeboten, allerdings nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung. Ausnahme: Für die Abholung von Ausweisen bzw. Reisepässen sowie für den Kauf von Busfahrkarten und Stadtgutscheinen benötigen Sie keinen Termin.

Um einen Termin im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte zu vereinbaren, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Am einfachsten und bequemsten buchen Sie Ihren Termin online. Das ist jederzeit z.B. vom heimischen Computer oder von unterwegs mit einem mobilen Endgerät möglich. Dazu können Sie auf der Startseite dieser Homepage den Button "Termin" anwählen.

Um den Kundinnen und Kunden zu ermöglichen, auch kurzfristige Termine für dringende Anliegen buchen zu können, werden in regelmäßigen Abständen zusätzliche Terminkontingente freigeschaltet. Auch abgesagte (stornierte) Termine stehen automatisch wieder zur Buchung bereit.

Sollte das von Ihnen gewünschte Anliegen nicht in unserem Online-Angebot verfügbar sein, oder falls Ihnen die Online-Buchung nicht oder nur schwierig möglich ist oder für Sie nicht in Frage kommt, oder sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie das Bürgeramt während der allgemeinen Sprechzeiten unter der Rufnummer 05401/ 850 - 320 erreichen.

Alle weiteren Hinweise, sowie eine allgemeine telefonische Beratung erhalten Sie ebenfalls unter der oben genannten Rufnummer.

Aufgrund der hohen Nachfrage bittet die Stadt Georgsmarienhütte um Verständnis, dass ein zeitnaher Termin derzeit nicht immer garantiert werden kann. Vielen Dank!

Allgemeine Informationen

Im Reisepass wird ausschließlich der Wohnort, nicht jedoch die vollständige Anschrift vermerkt. Eine Aktualisierung dieser Angabe ist erforderlich, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Bei einem Umzug innerhalb desselben Ortes ist keine Änderung notwendig.

Die Änderung des Wohnorts im Reisepass kann persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person beim zuständigen Bürgeramt am neuen Wohnort vorgenommen werden.

Sofern Ihre Kommune eine Online-Wohnsitzanmeldung anbietet, besteht alternativ die Möglichkeit, die Aktualisierung im Rahmen dieses digitalen Verfahrens vorzunehmen. In diesem Fall wird Ihnen der entsprechende Adressaufkleber für den Reisepass postalisch zugesandt, sodass ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich ist.

Bei einem Umzug ins Ausland kann der neue Wohnort ebenfalls im Reisepass eingetragen werden. Sollte der endgültige Wohnsitz im Ausland noch nicht feststehen, können Sie ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort eingetragen lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Bürgeramt (bzw. die Passbehörde) an Ihrem neuen Wohnort.

Im Ausland wenden Sie sich an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei persönlicher Vorsprache:

  • Gültiger Reisepass
  • Meldebestätigung oder Nachweis über die Anmeldung am neuen Wohnort (wird bei gleichzeitiger Ummeldung meist intern geprüft)
  • Vollmacht und Ausweiskopie der bevollmächtigten Person (wenn Sie nicht selbst erscheinen)

Bei elektronischer Änderung:

  • Personalausweis oder eID-Karte mit aktiviertem Online-Ausweis und die dazugehörige PIN
  • Geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät
  • kostenlose Ausweisapp des Bundes für das Smartphone oder den PC

Bei Antragstellung aus dem Ausland wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Auslandsvertretung.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen nach Ihrem Umzug an einen neuen Wohnort im Inland Ihren Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass unverzüglich ändern lassen.

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf

Widerspruch

Anfechtungsklage

Verpflichtungsklage

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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