Kommunale Friedhöfe in Georgsmarienhütte
Die Stadt Georgsmarienhütte unterhält drei kommunale Friedhöfe, die sich durch ihre unterschiedlichen Charaktere auszeichnen: der Waldfriedhof in Kloster Oesede mit seinem schönen alten Baumbestand, der durchgrünte Parkfriedhof am Schauenroth in Oesede oder auch der Stadtteilfriedhof Harderberg mit seiner friedvollen Atmosphäre - stille Orte der letzten Ruhe, die Besucher und Spaziergänger gleichermaßen zum Besinnen einladen.
Die Entscheidung für eine Grab-Art sollte eingehend und in allen Konsequenzen überlegt werden, da Sie bzw. Ihre Nachkommen sich für lange Zeit an diese Entscheidung binden. Die Erd- oder auch Sargbestattung gilt in Mitteleuropa als klassische Beisetzungsform und ist auf den Georgsmarienhütter Friedhöfen weit verbreitet. Seit einigen Jahren entscheiden sich aber immer mehr Menschen für die Urnenbestattung. Sowohl bei Erd- als auch bei Urnenbestattungen haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Grabarten.
Bei der Entscheidung für eine Grab-Art sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Besteht eine Verfügung des Verstorbenen zum Beispiel über die Art der Bestattung?
- Sollen in der Grabstätte weitere Bestattungen erfolgen?
- Soll die Möglichkeit bestehen, die Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit zu verlängern?
- Sind Sie als Erwerber der Grabstätte in der Lage, die Grabstätte für die gesamte Nutzungszeit zu pflegen, und möchten Sie dieses auch?
- Soll auf der Grabstätte ein Grabmal aufgestellt werden?
Je nachdem, ob Sie die einzelnen Punkte für sich mit Ja oder Nein beantworten, werden Ihnen die Mitarbeiterinnen der Friedhofsverwaltung nach Ihren Vorgaben und Wünschen eine Grabart empfehlen und Sie kompetent unterstützen.
Folgende Grabarten können auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Georgsmarienhütte realisiert werden:
Reihengrabstätten:
Diese dienen ausschließlich zur Erdbeisetzung und werden der Reihe nach belegt, wobei in jeder Grabstätte nur eine Beisetzung erfolgen kann.
Es gibt Reihengräber für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (Kinderreihengräber) und für Verstorbene ab dem vollendeten 6. Lebensjahr (Erwachsenenreihengräber). Die Ruhezeit für Kinderreihengräber beträgt 20 Jahre, für Erwachsenenreihengräber, 30 Jahre. Ein Wiedererwerb nach Ablauf der Ruhezeit ist bei dieser Grabart nicht möglich.
Erdwahlgrabstätten:
Erdwahlgrabstätten sind ein- oder mehrstellige (2, 4, 6 oder 8 Erdbeisetzungen) Grabstellen für die auf Antrag ein Nutzungsrecht über die Dauer der Ruhezeit (30 Jahre) verliehen wird. Nach Ablauf der Ruhezeit ist ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts möglich. Die Lage der Grabstätte kann nach Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung grundsätzlich auf bereits vorhandenen Feldern frei gewählt werden.
Urnenwahlgrabstätten:
Urnenwahlgrabstätten sind ein- oder mehrstellige (2, 4 oder 6 Urnenbeisetzungen) Grabstellen für die auf Antrag ein Nutzungsrecht über die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) verliehen wird. Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei den
Urnengemeinschaftsgrabstätten:
Dieses sind Aschestätten für Beisetzungen ohne Verleihung von Nutzungsrechten sowie ohne individuelle Kennzeichnung und Gestaltungsmöglichkeit. Gestaltung, Unterhaltung und Pflege obliegen der städtischen Friedhofsverwaltung, die auch Umfang und Ausstattung der Urnengemeinschaftsgrabfelder sowie die Beisetzungsstelle bestimmt. Die Grablagen der Gemeinschaftsgrabstätten werden nicht bekannt gegeben.
- als Wiesengräber
Wiesengräber sind Aschestätten für Reihenbeisetzungen auf einer Wiese für die Dauer der Ruhezeit
- als Baumgräber
Baumgräber sind Aschestätten für Beisetzungen im Wurzelbereich von besonders ausgewiesenen Bäumen für die Dauer der Ruhezeit; die Beisetzung darf nur in einer biologisch abbaubaren Urne erfolgen. Sollte der Baum im Laufe des Nutzungsrechtes beschädigt oder zerstört werden, schafft die Stadt Georgsmarienhütte Ersatz durch Pflanzung eines neuen Baumes.
Erdgemeinschaftsanlage (Grabkammer):
Die Erdbestattungen finden in einem speziellen Grabkammersystem statt. Die Ruhezeit beträgt hier lediglich 20 Jahre. Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei den Urnengemeinschaftsgrabstätten.
Sternenkindergrabstätte:
Das Sternenkindergrab ist eine Grab- und Gedenkstätte für nicht beerdigungspflichtige Ungeborene und Fehlgeborene. Ein Platz auf der Sternenkindergrabstätte wird kostenlos zur Verfügung gestellt, allerdings ohne Verleihung von Nutzungsrechten, sowie ohne individuelle Kennzeichnung und Gestaltungsmöglichkeit. Die Gestaltung und Unterhaltung / Pflege obliegen ausschließlich der kfd Kloster Oesede, die sich für die Errichtung dieser Anlage eingesetzt hat. Es dürfen dennoch kleine Zeichen des Andenkens, wie z.B. ein bemalter Stein mit dem Namen des Kindes darauf, auf der Grabstätte abgelegt werden.
Seit Kurzem dürfen auch Totgeburten mit einem Gewicht über 500 Gramm im Sternenkindergrab beigesetzt werden. Wird die Gewichtsgrenze von 500 Gramm überschritten, gilt die Bestattungspflicht. Deshalb muss dann auch ein Bestatter den Transport übernehmen. Jedes tot geborene Kind kann auf dieser Grabstätte bestattet werden, aus Platzgründen aber nur in Form einer Urnenbestattung.
Gärtnerbetreute Grabanlage (nur Parkfriedhof Oesede):
Seit 2020 gibt es auf dem Gelände des Oeseder Parkfriedhof den "Garten der blühenden Erinnerung". Eine gärtnerbetreute Grabanlage mit den unterschiedlichsten Bestattungsformen. Neben Einzel-, Doppel- oder Familiengräbern bei der Erdbestattung, werden auch Urnenbestattungen in Form von Einzel- oder Partnergräbern sowie innerhalb eines Gemeinschaftsgrabes angeboten. Partner der gärtnerbetreuten Grabanlage ist die Nordwestdeutsche Treuhandstelle für die Dauergrabpflege. Interessenten können sich dort, bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Georgsmarienhütte oder bei den betreuenden Firmen Richter und Sannemann melden. Weitere Informationen finden Sie auch im Informationsflyer zum "Garten der blühenden Erinnerung".
Weitere Details, wie z.B. Dauer und Ablauf von Grabstellen-Nutzungsrechten, Grabgestaltung, Urnenbestattungen usw. finden Sie in der städtischen Friedhofssatzung (sh. unteren Link).
Die Friedhofsgebühren können Sie der städtischen Gebührensatzung entnehmen (sh. unteren Link).
Für sonstige Fragen bezüglich der städtischen Friedhöfe wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiterinnen der Stadt Georgsmarienhütte. Hier erhalten Sie auch Auskünfte über die entsprechenden Friedhofsgärtner.
Ein kurzer Überblick über die städtischen Friedhöfe:© Stadt GeorgsmarienhütteFriedhof Harderberg
Straße: An der Kirche
Errichtung: 1936
Größe: ca. 13.400 m²
Anzahl der Grabstätten: ca. 650
Bestattungsformen:
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Reihengrabstätten
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Erdwahlgrabstätten
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Urnenwahlgrabstätten
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Besonderheiten:
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Ehrenmal zum Gedenken an die Opfer der Weltkriege (befindet sich allerdings außerhalb des Friedhofgeländes)
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Auf dem alten Teil des Friedhofes sind die Gräber zum größten Teil mit Hecken eingefasst.
Der Friedhof Harderberg war quasi der Anfang der späteren Kirchengemeinde Harderberg. Als 1935/36 die Stadt Osnabrück den Harderbergern die Erlaubnis entzog, ihre Toten auf dem dortigen Johannisfriedhof zu begraben, musste sich die Bauerschaft um eine neue Lösung bemühen. Bauer Rudolf Grothaus gab schließlich dem Bemühen des damaligen Bürgermeisters, Heinrich Rolf, nach und veräußerte eine Wiese mitten im „Buchgarten“, im Zentrum der Gemarkung gelegen. Zu dieser Zeit war die bäuerliche Bereitschaft zum Landverkauf eine große Seltenheit, aber auch die Nationalsozialisten machten bei der Verwirklichung des Vorhabens erhebliche Schwierigkeiten.
Die erste Beerdigung fand am 08.06.1936 statt.
Mit dem Friedhofskreuz hat es seine eigene Bewandtnis. Es war ein Gelöbniskreuz und stammt aus der Zeit des Gutsbesitzers von Morsey-Picard Senior (nach 1815). Damals stand es noch in der Nähe des heutigen „Mäuseturmes“ auf dem Gut Osthoff. Das Kreuz ging über in den Besitz der Familie Wöhrmeyer, die es 1925 auf das Gut Harderburg mitnahmen und im Südhang des Berges errichteten. Dann wechselte es zum letzten Mal den Besitzer und steht seitdem auf dem Friedhof Harderberg.
Der Friedhof Harderberg wurde insgesamt fünf Mal erweitert: 1942 und 1955 nach Westen, 1965 nach Süden und 1977 und zuletzt 2003 in nördliche Richtung. Die Friedhofskapelle wurde 1963 errichtet und am 23.09.1964 durch Pfarrer Scholz eingeweiht.
© Stadt GeorgsmarienhütteWaldfriedhof Kloster Oesede
Straße: Am Friedhof
Errichtung: 1944
Anzahl der Grabstätten: ca. 1.200
Größe des Friedhofes: ca. 24.500 m²
Bestattungsformen:
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Reihengrabstätten
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Erdwahlgrabstätten
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Urnenwahlgrabstätten
- Urnengemeinschaftsgrabstätten als Baumgrab
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Sternenkindergrabstätte
Besonderheiten:
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Gräber für die Opfer von Kriegs- und Gewaltherrschaft (Kriegsgräber) - auf der terrassenförmigen Anlage in der Nähe des Einganges ruhen insgesamt 129 Tote des Zweiten Weltkrieges. Die meisten von ihnen sind deutsche Soldaten und einige Nachrichtenhelferinnen, die durch Luftangriffe, Flugzeugabstürze und während der Kampfhandlungen Anfang April 1945 und später gestorben sind, sowie einige baltische ehemalige Zwangsarbeiter, die nach Kriegsende hier verstarben. Am Fuß der unteren Terrasse ruhen in 16 Einzelgräbern zivile deutsche Kriegsopfer, darunter eine ganze Familie, die am 07.Mai.1944 bei einem Luftangriff umkam.
Der Waldfriedhof Kloster Oesede wurde 1944 nach den Plänen des Gartengestalters und Architekten Hempelmann aus Süd-Oldenburg errichtet. 1953 erfolgte der Bau der Kapelle, die vollständig aus behauenem und scharriertem, heimischem Bruchsteinmauerwerk besteht. Dach, Turm und Türen wurden aus Holz gebaut, das von den Kloster-Oeseder Waldbesitzern gespendet wurde. Der Friedhof weist einen großen Eichenbestand auf, dieser Waldcharakter und das Naturerlebnis stehen in allen Belangen im Vordergrund. Die Wege sind geschwungen und erinnern teilweise an Waldpfade, die unterhalb des Waldfriedhofs entlangfließende Düte unterstreicht den naturnahen Charakter der Anlage in besonderem Maße.
© Stadt GeorgsmarienhütteParkfriedhof Oesede
Straße: Schauenroth
Errichtung: 1980
Anzahl der Grabstätten: ca. 1.300
Größe des Friedhofes: ca. 21.000 m²
Bestattungsformen:
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Reihengrabstätten
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Erdwahlgrabstätten
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Urnenwahlgrabstätten
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Urnengemeinschaftsgrabstätten und Erdgemeinschaftsanlage (Grabkammer)
Der Parkfriedhof Schauenroth wurde nach den Entwürfen des Planungsbüros Nolte-Hütker aus Osnabrück, errichtet.
Er fügt sich wie eine natürliche Parklandschaft harmonisch in die Landschaft und die vorhandene Topographie ein. Der Parkfriedhof ist der jüngste Friedhof der Stadt Georgsmarienhütte und wurde im Jahr 1980 eröffnet. Bei der Anlage des Friedhofes wurde Wert auf den Parkcharakter und den freien Blick auf die umliegenden Felder gelegt.
Die Friedhofskapelle wurde im Jahr 1981 errichtet. Sie hat Platz für ca. 200 Gäste und weist insgesamt 8 Verabschiedungsräume auf.
Kirchliche Friedhöfe:
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Friedhof Holzhausen, (kath. Kirchengemeinde St. Antonius)
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Friedhof Alt-Georgsmarienhütte, Haarmannstraße (die Friedhofskapelle wird durch die Stadt Georgsmarienhütte verwaltet, ansonsten: kath. Kirchengemeinde Herz-Jesu, ev.lt. Luther-Kirchengemeinde)
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Friedhof Oesede, Graf-Stauffenberg-Straße, (kath. Kirchengemeinde St. Peter+ Paul, ev.lt. Kirchengemeinde König-Christus)
Für Bestattungen auf den kirchlichen Friedhöfen sollte Kontakt mit den jeweiligen Pfarrämtern der Kirchengemeinden aufgenommen werden.
Bestattungen - weitere allgemeine Informationen
Bei einem Todesfall besteht die Pflicht, unverzüglich eine Ärztin oder einen Arzt zu verständigen. Die Ärztin oder der Arzt stellt nach der Leichenschau eine Todesbescheinigung aus, welche der für den Todesfall zuständigen Stelle zuzuleiten ist.
Zur Bestattung verpflichtet sind in dieser Reihenfolge:
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Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner
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Abkömmlinge (Kinder, Enkelkinder)
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Vorfahren (Eltern, Großeltern)
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Geschwister
Fragen und Antworten:
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Leichen sollen innerhalb von 8 Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Sie können erd- oder feuerbestattet werden. Urnen sind innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beizusetzen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen in Niedersachsen gesetzliche Friedhofspflicht.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt. Georgsmarienhütte
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Sterbeurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Die Friedhofsgebühren können Sie der städtischen Gebührensatzung entnehmen (sh. unteren Link) oder bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen der Stadt Georgsmarienhütte erfragen.
Sorgt die zuständige Stelle für die Bestattung, haften die Bestattungspflichtigen für die dabei entstandenen Kosten.
Rechtsgrundlage:
Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG)
Es kann eine Übernahme von erforderlichen Bestattungskosten nach § 74 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) durch das Sozialamt erfolgen, soweit den hierzu Verpflichteten (Erben, Unterhaltspflichtigen...) nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
Ansprechpartner:
Frau Rita Averdiek
Tel.: 05401/ 850 - 284
Details, wie z.B. Dauer und Ablauf von Grabstellen/Nutzungsrechten, Grabgestaltung, Urnenbestattungen, Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten usw. finden Sie in der städtischen Friedhofssatzung sowie den weiteren Links.
Ansprechpartner/in
Frau Selina Ickert![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich IV - Bauverwaltung, Stadtplanung, Tiefbau und Umweltschutz › Bauverwaltung / Liegenschaften Stadt Georgsmarienhütte, Zimmer 218 // EG Oeseder Straße 85 49124 Georgsmarienhütte Telefon: 05401 850-218 Telefax: 05401 850-6218 E-Mail: selina.ickert@georgsmarienhuette.de | |
Frau Petra Schmitz![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich IV - Bauverwaltung, Stadtplanung, Tiefbau und Umweltschutz › Bauverwaltung / Liegenschaften Stadt Georgsmarienhütte, Zimmer 219 // 2. OG Oeseder Straße 85 49124 Georgsmarienhütte Telefon: 05401 850-219 Telefax: 05401 850-6219 E-Mail: petra.schmitz@georgsmarienhuette.de |