Was genau wird mit den beiden Programmen gefördert? Bei der Förderung zur Anlage eines Gründaches, ist die Sache klar: Wer plant, auf seinem Dach, Carport, Garage oder ähnlichem eine Begrünung anzulegen oder bereits bestehende Dachflächen in eine kleine begrünte Oase für Insekten und andere Tiere zu verwandeln, kann dafür einen Zuschuss erhalten. Bei der Bereitstellung von Mietwohnraum ist es etwas komplizierter. Das Ziel hinter der Fördermöglichkeit ist es, zusätzlichen sozialen – also vergünstigten – Mietwohnraum im Stadtgebiet zu schaffen. Um Vermietern einen Anreiz zu geben, ihren Mietwohnraum vergünstigt anzubieten, gewährt die Stadt eine Art Subvention auf den Mietpreis oder gibt den Wohnungseigentümern einen Sanierungszuschuss, um bisher ungenutzten Wohnraum wieder am Markt anbieten zu können.
Was gilt es zu beachten? Wer ein Gründach anlegen und sich dieses fördern lassen möchte, muss natürlich in erster Linie die Richtlinie der Stadt Georgsmarienhütte beachten. Darin enthalten sind vor allem Hinweise, die sich bei der Planung und Ausführung auf die Richtlinie für die Planung, den Bau und die Instandhaltung von Gründächern der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (kurz FLL) beziehen. Außerdem sollte die zu begrünende Fläche mindestens zehn Quadratmeter groß sein. Weiterhin wichtig: Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn die Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Eine nachträgliche Auszahlung des Zuschusses ist nicht möglich. Bei der Wohnraumförderung unterscheiden sich die Bedingungen je nach Art der Förderung. Bei einem Zuschuss zum Mietpreis, muss eine Belegungs- und Mietpreisbindung eingegangen werden. Dabei kommen nur Wohnungen in Betracht, die keiner ohnehin schon bestehenden Sozialbindung unterliegen, neu vermietet werden sollen oder bei denen die Bestandsmieter bereits über einen einfachen Wohnberechtigungsschein verfügen. Außerdem müssen die Wohnungen gewisse Standards hinsichtlich Ausstattung und Größe erfüllen. Die Nettokaltmiete darf im gesamten Förderzeitraum nicht höher als 5,80 Euro pro Quadratmeter sein. Die Mietdauer zu den genannten Konditionen beträgt mindestens fünf Jahre. Wer bisher ungenutzten Wohnraum für eine preisgünstige Vermietung sanieren möchte, kann eine finanzielle Förderung nur in Anspruch nehmen, wenn der Wohnraum zuvor zehn Jahre lang nicht dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stand. Außerdem sind auch hier Mietverträge unbefristet und unter Hinweis auf die Mietpreisbindung zu schließen. Weiterhin darf der Mietzins in den ersten drei Jahren der Vermietung die Höhe von 5,80 Euro pro Quadratmeter nicht überschreiten.
Wie hoch sind die Zuschüsse? Bei der Gründachanlage werden 15 Euro pro Quadratmeter neuer Grünfläche bezuschusst. Die maximale Höhe des Förderbetrags liegt bei 2 500 Euro. Wer für seine Wohnung eine Belegungs- und Mietpreisbindung eingehen möchte, der bekommt einen Zuschuss von 1 Euro pro Quadratmeter je Monat. Für barrierefreie Wohnungen kann der Zuschuss auf 1,50 Euro pro Quadratmeter je Monat erhöht werden. Hinzu kommt in beiden Fällen noch ein jährlicher Zuschuss von 7,50 Euro pro Quadratmeter. Bei der Sanierungsvariante bekommt der Vermieter einen Baukostenzuschuss bis zu 25 Prozent der Baukosten – maximal jedoch 10 000 Euro. Für barrierefrei ausgebaute Wohnungen liegt die Förderhöhe bei bis zu 35 Prozent der Baukosten. Maximal werden 15 000 Euro gezahlt.
Wo gibt es zusätzliche Informationen und wie kann ein Antrag gestellt werden? Dafür ist das „Open R@thaus“ der Stadt Georgsmarienhütte die richtige Anlaufstelle. Dieses kann entweder über die städtische Homepage unter dem gleichnamigen Menüpunkt oder direkt unter service.georgsmarienhuette.de aufgerufen werden. Dort gibt es nicht nur weitere Informationen zu den Förderbedingungen, sondern es kann auch ganz einfach und bequem von Zuhause aus ein entsprechender Antrag gestellt werden.