Auch im Stadtgebiet von Georgsmarienhütte gibt es einige Straßen, in denen die Straßenbreite so gering ist, dass dort das Halten und Parken eines Fahrzeuges unzulässig ist. Insbesondere für die größeren Fahrzeuge der Feuerwehren ein Problem: „Leider mussten wir in den vergangenen Wochen vermehrt feststellen, dass in einigen Bereichen die Feuerwehr aufgrund von am Straßenrand parkenden Autos nur schwer, oder auch gar nicht zum Einsatzort gelangen konnte“, so die für Feuerwehrangelegenheiten zuständige Abteilungsleiterin bei der Stadt Georgsmarienhütte, Kim Christin Blanke. Betroffen waren vor allem die Straßenzüge Vogelsangsfeld und Bergstraße. Aber auch im Bereich der Straßen Schönblick, Zum Brunnen oder Im Siek seien bereits ähnliche Probleme aufgetreten. Dabei stellt die Straßenverkehrsordnung in Paragraph 12 Absatz 1 klar: Das Halten ist an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig. Doch was bedeutet eng? Dazu führt die gültige Rechtsprechung folgendes aus: Eine enge Straßenstelle ist eine Örtlichkeit, die aufgrund von haltenden Fahrzeugen lediglich über eine Durchlassbreite von 3,05 Meter verfügt. Bei einem Fahrzeug, das beispielsweise eine zulässige Höchstbreite von 2,55 Meter aufweist, plus einem in der Rechtsprechung angenommenen Sicherheitsabstand von einem halben Meter, muss also die Mindestbreite der Straße 6,10 Meter betragen, um dort sein Fahrzeug abstellen zu können. Die oben genannten Siedlungsstraßen liegen deutlich unter 6 Meter – ein Halten oder Parken in diesen Bereichen, ist somit bei einem Auto mit einer Breite von 2,55 Meter unzulässig. Im Umkehrschluss heißt das aber auch: Überall dort wo die Durchlassbreite von 3,05 Meter weiterhin gewährleistet ist, kann ein Auto natürlich abgestellt werden.
Für die Autofahrer ist es natürlich nicht immer ersichtlich, ob nun eine Straße zu eng zum Parken ist, oder ob die Restbreite ausreicht. Deshalb appelliert die Stadt Georgsmarienhütte im Zweifel das Auto lieber an einer anderen beziehungsweise geeigneteren Stelle zu parken. „Es ist verständlich, dass das Auto möglichst wohnortnah stehen sollte, aber gerade im Einsatzfall ist es wichtig, dass die Rettungskräfte schnell durchkommen. Deshalb möchten wir auf dieses Thema öffentlich aufmerksam machen und sensibilisieren, dass genau hingeschaut werden sollte, bevor man sein Auto einfach irgendwo am Straßenrand abstellt“, so Blanke.