Corona-Verordnung: Die vom 1. April 2022 stammende Corona-Schutzverordnung des Landes Niedersachsen ist zunächst bis zum 25. Mai 2022 verlängert worden. Inhaltlich hat sich nicht viel geändert, sodass die in der Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen weiterhin Bestand haben. Neben einigen textlichen Klarstellungen zum Beispiel zur Regelung von Ordnungswidrigkeiten, sind nun allerdings die beiden Paragraphen zur Testpflicht in Kindertagesstätten und Schulen angepasst worden. Im Ergebnis müssen künftig in beiden Einrichtungen keine Tests mehr verpflichtend durchgeführt werden. Das Land Niedersachsen weist aber ausdrücklich darauf hin, dass weiterhin getestet werden darf. Dafür werden den Schülerinnen und Schülern sowie den Kindern in Betreuungseinrichtungen ab drei Jahren pro Kind und Woche drei Testkits für freiwillige Testungen zur Verfügung gestellt.
Absonderungs-Verordnung: Mit der seit dem 7. Mai 2022 gültigen neuen Absonderungs-Verordnung hat die Niedersächsische Landesregierung die Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert-Koch-Institutes für die neuen Regeln zur Isolation und Quarantäne umgesetzt. Dementsprechend verkürzt sich ab sofort die notwendige Isolationsdauer für nachweislich positiv getestete Personen im Regelfall auf nur noch fünf Tage. Voraussetzung bleibt jedoch, dass die Betroffenen mit Ablauf der Frist mindestens 48 Stunden symptomfrei sein müssen. Darüber hinaus empfiehlt das Land Niedersachsen die Isolation erst dann zu beenden, wenn ein negativer Schnelltest vorliegt. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Alten- und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten sowie Wohnreinrichtungen der Eingliederungshilfe bleibt für die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit nach Ende der Isolation nach fünf Tagen neben der Symptomfreiheit die Vorlage eines negativen Testergebnisses (POC-Schnelltest oder PCR-Test) verpflichtend.
Ebenso ist die Isolationspflicht für enge Kontaktpersonen aufgehoben worden. Nach Kontakt zu einer infizierten Person wird jedoch dringend empfohlen, sich für fünf Tage selbst zu testen und die eigenen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren. Ungeachtet der neuen Regelungen hält das Land Niedersachsen weiterhin daran fest, dass positive Antigentestergebnisse mittels PCR-Testung bestätigt werden müssen.