Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig
um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf
Antrag gewährt.
Die Anträge werden von verschiedenen Stellen entgegengenommen, die auch die hierfür erforderlichen Vordrucke bereithalten
und Hilfe dazu anbieten.
Diese Stellen helfen auch bei den Anträgen zur allgemeinen Kontenklärung, bei dem Versorgungsausgleich im Rahmen einer Ehescheidung, dem Antrag auf Kindererziehungszeiten und der Herstellung von Versicherungsunterlagen.
Ihren Antrag auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung stellen Sie am besten bei
- den Rentenversicherungsträgern (Auskunfts- und Beratungsstellen),
- ihren Versichertenältesten (ehrenamtliche Mitarbeiter),
- dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Versicherungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt oder
- ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Diese stellen auch die notwendigen Antragsvordrucke zur Verfügung und bieten Hilfe beim Ausfüllen der Formulare und beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen an.
Aber auch bei allen anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) sowie im Ausland bei den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland können Anträge gestellt werden. Alle diese Stellen sind verpflichtet, Ihren Antrag unverzüglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiterzuleiten.
- Personalausweis
- sämtliche vorhandenen Versicherungsunterlagen (z. B. Versicherungsverlauf, Rentenauskunft)
- falls Kinder erzogen wurden: Geburtsurkunden der Kinder bzw. Familienstammbuch
- Nachweise über Schulbesuche nach dem 17. Lebensjahr
- Lehrzeiten: Zeugnisse, Lehrvertrag, Gesellenbrief
- Bei ausländischen Zeiten entsprechende Nachweise
- Krankenversicherungskarte (Krankenversicherung seit 01.01.1982)
- Bankverbindung (Internationale BIC-und IBAN-Nummer)
- Steueridentifikationsnummer
- Bei Erwerbsminderungsrente: wenn vorhanden aktuelle Arztberichte der letzen 2 Jahre
- Ggf. Vollmacht oder Betreuerausweis
Bei Hinterbliebenenrenten außerdem:
- Sterbeurkunde
- Rentenbescheid des/der Verstorbenen oder letzten Versicherungsverlauf
- Eigene Versicherungsnummer der/des Hinterbliebenen und Rentenbescheid oder letzten Versicherungsverlauf
- Bei Waisenrentenanträgen: Geburtsurkunde der /des Waisen, ggf. Nachweis über Ausbildung
Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsvordrucke sind
kostenfrei.
Auch die Weiterleitung der entsprechenden Unterlagen an den zuständigen Rentenversicherungsträger erfolgt kostenfrei.
Von einer rechtzeitigen Antragstellung hängt der Beginn einer Rente ab. Deswegen ist der Antrag auf Altersrente schon vorzeitig (z. B. 3 Monate vor dem maßgeblichen Geburtstag) oder innerhalb von 3 Kalendermonaten nach Ablauf des Monats, in dem die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, zu stellen. Dann beginnt die Altersrente von dem Monat an, zu dessen Beginn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Rentenzahlung erfolgt bisher ab dem 65. Lebensjahr (Regelaltersgrenze). Seit 2012 wird die Altersgrenze in kleinen Schritten auf das 67. Lebensjahr angehoben. Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.
Die Versichertenältesten (ehrenamtliche Mitarbeiter) sowie der Landkreis und die kreisfreien Stadt stellen die notwendigen
Antragsvordrucke zur Verfügung, bieten Hilfe beim Ausfüllen der Formulare sowie dem Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen
an.
Bei allen anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) sowie im Ausland bei den amtlichen Vertretungen
der Bundesrepublik Deutschland können Anträge gestellt werden. Alle diese Stellen sind verpflichtet, Ihren Antrag unverzüglich
an die Deutsche Rentenversicherung weiterzuleiten.